Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung
Squash ist nicht gerade ein schonender Sport für die Gelenke. An sich ist das jetzt noch nicht wirklich problematisch, allerdings entsteht ein wirklich großes Problem daraus, wenn die Gelenke durch den Sport soweit geschädigt wurden, dass sie einen in seinem ausgeübten Beruf beeinträchtigen.
Gegen solch einen Fall sollte man sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) stellt eine Variante der Invaliditätsversicherung dar und sichert entweder den Versicherten selbst oder anderen (z.B. der Ehefrau, den Kindern, usw.) das Auskommen in Form einer Rente, falls dem Versicherten etwas zustoßen sollte, dass es ihm unmöglich macht, seinen Beruf weiter auszuüben.
Leistungen und Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können stark variieren, je nachdem welche individuellen Faktoren beim Versicherungsnehmer zusammen kommen. Eine Rolle spielen hierbei das Alter der Person, die Höhe der erwünschten Berufsunfähigkeitsrente, mögliche Vorerkrankungen und vor allem der Beruf. Bei Berufen, die ein höheres Risiko einer Berufsunfähigkeit beinhalten, sind die Beiträge für eine Versicherung natürlich dementsprechend höher als bei risikoärmeren Berufen. Um trotzdem eine im Preis- Leistungs- Verhältnis möglichst günstige Versicherung abschließen zu können, ist ein Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich.
In einigen Fällen können die Versicherungsbeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sogar steuerlich abgesetzt werden. Aber nicht nur die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern auch bei anderen Versicherungen ist es möglich, die dafür anfallenden Kosten beim Finanzamt geltend zu machen. Vor allem bei der Haftpflicht- oder Unfallversicherung ist es durchaus nicht unüblich, die Beiträge als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen greift allerdings nur dann, wenn es Vorsorgeaufwendungen sind oder wenn nachweisbar ein berufliches Risiko besteht, dann können die Beiträge als Werbungspauschale abgesetzt werden.
Ein gutes und gängiges Beispiel ist die Unfallversicherung: Deckt die Unfallversicherung Unfälle auf dem Weg zu Arbeit ab, so kann man mindestens die Hälfte, wenn nicht sogar den kompletten Beitrag für die Unfallversicherung als Werbungspauschale steuerlich absetzen.
Man sollte sich aber trotzdem genau informieren, welche speziellen Fälle man beim Finanzamt geltend machen kann, damit man nicht unter eine Sonderregelung fällt. Am leichtesten kann man sich Informationen zu der steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge entweder in Foren oder Portalen des Internets holen oder das Gespräch mit einem kompetenten Steuerberater suchen.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie schon gesagt nicht zu unterschätzen und durchaus überlegenswert, auch wenn es im ersten Moment etwas übertrieben scheint, eine Verbindung von Squash und Gelenkschäden zur Berufsunfähigkeit zu ziehen, so hat es dies alles schon gegeben. Und wenn man der eine unter Tausend ist, dem das passiert, so ist es trotzdem besser abgesichert zu sein.
